Unsere AGB
1. Die Ausbildung des Tanzens in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Die Tanzschule Kratz haftet nicht für die Unmöglichkeit der Nutzung der Räumlichkeiten für den Tanzunterricht durch Zerstörung, Brand oder höhere Gewalt.
2. Für versäumte Stunden kann kein Ersatz geboten werden; dies führt auch nicht zur Minderung des Clubhonorars. Bei Erkrankung des Tanzlehrers werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten, die jedoch zu anderen Zeiten bei einem anderen Tanzlehrer stattfinden können.
3. Die Teilnahme an der zweiten Stunde, die unterschriebene Anmeldung, bzw. die Internet-Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Clubhonorars.
4. Die Begleichung der Clubgebühr(en) erfolgt ausschließlich im bargeldlosen und sicheren Einzugsverfahren. Die Aufnahmegebühr in Höhe von € 29.- wird bei der ersten Abbuchung mit eingezogen. Bei Wiederanmeldung innerhalb von 2 Jahren entfällt diese Aufnahmegebühr. Bei Clubverträgen in den Bereichen Jugend und Little Stars ist der Hauptferien-Monat im Sommer beitragsfrei und kann dadurch nicht als Kündigungszeitpunkt angerechnet werden.
Diese Clubverträge verlängern sich in diesem Zeitraum um einen Monat. Bei allen anderen Clubverträgen (Erwachsene, Musical Theatre) entfällt der beitragsfreie Hauptferien-Monat. Die in diesem Monat angebotenen Spezialkurse sind für diese Verträge kostenfrei.
5. Bei fehlerhaften Angaben oder Nichtdeckung Ihres Kontos und einer dadurch verursachten Rücklastschrift, berechnen wir Ihnen die uns belastenden Bankgebühren und eine Bearbeitungsgebühr von € 6.-. Kommen Sie mehrmals mit der Zahlung der Clubgebühren in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag bis spätestens zum nächsten Ablauf Ihres Clubvertrages zur Zahlung fällig. Durch das Einzugsverfahren bedingt, kann es vorkommen, dass wir im beitragsfreien Hauptferien-Monat Clubgebühren einziehen, die aber für den jeweiligen Vormonat berechnet worden sind.
6. Clubverträge verlängern sich, wenn sie nicht schriftlich zur vertraglich vereinbarten Zeit gekündigt werden, automatisch um ihre vereinbarte Laufzeit zu den Konditionen des abgeschlossenen Vertrages.
7. Wenn Sie kündigen möchten, können Sie dies innerhalb der Kündigungsfrist Ihres zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Clubvertrages. Der beitragsfreie Hauptferien-Monat kann nicht als Kündigungszeit angerechnet werden. Bei höherer Gewalt (Schwangerschaft, Krankheit, Verletzung, etc.), die eine weitere Teilnahme unmöglich macht, können Sie unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Vertrags-Monatsende kündigen.
Alle Vertragsänderungen, Kündigungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und müssen durch uns schriftlich bestätigt werden. Die Vertragsrechte sind nicht übertragbar.
8. Bei Rücktritt ab fünf Werktage vor Kursbeginn ist die Hälfte des Clubhonorars zu zahlen. Bei Rücktritt vor dem fünften Werktag fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 6.- pro Anmeldung an.
9. Alle im Prospekt, Terminzettel oder Internet ausgedruckten Preise verstehen sich pro Person, inklusive 19% MwSt. und GEMA-Gebühren.
10. Ballkartenreservierungen sind verbindlich, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Reservierung widerrufen werden. Die Stornogebühr beträgt € 6.- pro Karte. Ab 10 Werktage vor Veranstaltung beträgt die Stornogebühr die Hälfte des Kartenpreises, ab 5 Werktage vor Veranstaltung den vollen Kartenpreis.
11. Rückzahlungen können nicht gewährleistet werden; in besonderen Fällen erfolgt eine Anrechnung auf einen späteren Club.
12. Erworbene Kenntnisse, z. B. einstudierte Tanzschritte und Tanzfolgen im Bereich MusicalTheatre und Little Stars dürfen nicht weitergegeben und ohne Genehmigung durch die Tanzschule Kratz aufgeführt werden.
13. Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden von uns in einem betriebseigenen Computer gespeichert und gesichert. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz versichern wir Ihnen, dass wir diese Daten nur für unsere Zwecke verwenden und keinem Dritten zugänglich machen.
14. Wir behalten es uns vor, die monatlichen Pauschalpreise anzupassen. Im Falle einer Erhöhung der Clubgebühren sind Sie berechtigt, innerhalb einer 4 Wochenfrist Ihren Vertrag zum Ablauf des nachfolgenden Monats zu kündigen.
15. Die Betriebsferien der Tanzschule liegen innerhalb der Schulferien des Landes Hessen.
Unsere AGB und Ihr Widerrufsrecht als PDF (zum herunterladen einfach auf das PDF-Symbol links klicken)